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Master Immaterialgüterrecht und Medienrecht (LL.M.)

Zugangsvoraussetzungen

  • Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, insbesondere in den Fächern Rechts-wissenschaft, Wirtschaftswissenschaften mit Nebenfach Recht und Patentanwälte
  • Gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (Unterrichtssprache: Deutsch (im dritten Semester z.T. Englisch)


Zugangsvoraussetzungen

  • Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, insbesondere in den Fächern Rechts-wissenschaft, Wirtschaftswissenschaften mit Nebenfach Recht und Patentanwälte
  • Gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (Unterrichtssprache: Deutsch (im dritten Semester z.T. Englisch)

Programm

Ziel des Studiengangs ist es, den Teilnehmenden ein breites und zugleich vertieftes Wissen über die behandelten Rechtsgebiete zu vermitteln, das gleichzeitig die theoretischen Voraussetzungen einer Anerkennung für den Fachanwalt/die Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und für den Fachanwalt/die Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht erfüllt. Für die Anerkennung ist die jeweils zuständige Rechtsanwaltskammer zuständig.


Aufgrund der Einbindung der Fachanwaltsausbildungen in den Studiengang werden die beiden ersten Semester nach den Vorgaben der Bundesrechtsanwaltskammer gestaltet. Im ersten Semester werden Veranstaltungen angeboten, die zur Erlangung des Fach-anwalts/der Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz erforderlich sind, im zweiten Semester solche, die zum Fachanwalt/zur Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht führen. Es ist möglich, nur das erste oder das zweite Semester (oder beide) zu wählen und dadurch den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse für die jeweiligen Fachanwaltsausbildungen zu erwerben. Das dritte Semester dient der Ergänzung und Vertiefung für Studierende, die einen LL.M.-Titel anstreben.

Programm

Ziel des Studiengangs ist es, den Teilnehmenden ein breites und zugleich vertieftes Wissen über die behandelten Rechtsgebiete zu vermitteln, das gleichzeitig die theoretischen Voraussetzungen einer Anerkennung für den Fachanwalt/die Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und für den Fachanwalt/die Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht erfüllt. Für die Anerkennung ist die jeweils zuständige Rechtsanwaltskammer zuständig.


Aufgrund der Einbindung der Fachanwaltsausbildungen in den Studiengang werden die beiden ersten Semester nach den Vorgaben der Bundesrechtsanwaltskammer gestaltet. Im ersten Semester werden Veranstaltungen angeboten, die zur Erlangung des Fach-anwalts/der Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz erforderlich sind, im zweiten Semester solche, die zum Fachanwalt/zur Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht führen. Es ist möglich, nur das erste oder das zweite Semester (oder beide) zu wählen und dadurch den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse für die jeweiligen Fachanwaltsausbildungen zu erwerben. Das dritte Semester dient der Ergänzung und Vertiefung für Studierende, die einen LL.M.-Titel anstreben.